Schreiben an Brandenburger Ministerien vom 20.06.21: MVA Jänschwalde konterkariert Klimaschutz in Brandenburg – Genehmigung muss versagt werden.

Sehr geehrter Minister Prof. Steinbach,
sehr geehrter Minister Vogel,
sehr geehrter Minister Beermann,

wie Sie sicher wissen, engagieren wir uns als Aktionsbündnis bestehend aus Gemeindevertreter*innen und Einwohner*innen von vor Ort gemeinsam mit Bundes- und Landesumweltverbänden gegen die Errichtung einer Müllverbrennungsanlage am Kraftwerksstandort Jänschwalde.

Ein zentraler Kritikpunkt ist für uns der hohe klimaschädliche CO2-Ausstoß der geplanten Anlage. Laut offiziellen Zahlen wird davon ausgegangen, dass die CO2-Emissionen in Höhe von 600.000 Tonnen jährlich liegen werden. Zum Vergleich: In ähnlicher Höhe sollen CO2-Emissionen durch das neue Moorschutzprogramm der Landesregierung mit Kosten in Millionenhöhe eingespart werden.

Deutschland und somit auch Brandenburg haben sich verpflichtet, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Die neue Anlage steht diesem Ziel entgegen bzw. wirkt kontraproduktiv. Hiermit würde ein neuer hoher CO2-Sockel entstehen.

Hinzu kommt: Falls die Anlage ggf. später klimaziel-verträglich abgeschaltet werden muss, drohen Entschädigungszahlen an die Unternehmen – was sich negativ auf den Landeshaushalt bzw. für die Steuerzahler*innen auswirken würde. Auch das kann nicht gewollt sein.

Wir fordern vor diesem Hintergrund Folgendes von der Landesregierung:

Es müssen alle politischen und rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten daraufhin geprüft werden, wie die Genehmigung dieser klimaschädlichen und mit den Brandenburger Klimazielen nicht zu vereinbarenden Anlage versagt werden kann. Wir gehen davon aus, dass nicht zuletzt das jüngste bahnbrechenden Klima-Urteil vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hierfür Ansatzpunkte liefert.
Müllverbrennung als CO2-intensiver Bereich muss in den Klimaplan des Landes aufgenommen werden.
Es muss ggf. im Zuge der Genehmigung ausgeschlossen werden, dass die LEAG einen Anspruch auf Entschädigung im Falle der politisch angeordneten Stilllegung geltend machen kann.

Aus Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen und untermauert durch den Beschluss vom Bundesverfassungsgericht ist es jetzt dringend notwendig, umzusteuern und Investitionen ab sofort in klimaneutrale Technologien zu lenken. Sonst ist die Klimaneutralität insgesamt bis 2045 nicht erreichbar.

Nähere Informationen zum Aktionsbündnis sowie zu unseren Kritikpunkten und Aktivitäten finden Sie unter www.aktionsbuendnis-contra-mva.de.

Wir hoffen auf eine baldige Antwort und stehen für Rückfragen und Gespräche gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen aus der Lausitz

Paul Suppan

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